top of page
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von GPolish
​

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen GPolish, Inhaber Goran Stojakovic (nachfolgend "GPolish" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt).  

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  

​

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung durch GPolish. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot von GPolish.  

​

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von GPolish durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Übergabe des Fahrzeugs) erfolgen.

3.2 Angebote von GPolish sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

​

4. Preise und Zahlungsbedingungen  

4.1 Die Preise für die Leistungen von GPolish ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung des vereinbarten Preises ist [ Hier Zahlungsmodalitäten einfügen, z.B. "sofort nach Erbringung der Leistung in bar oder per EC-Karte" oder "innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug" ] zu leisten.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist GPolish berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.  

​

5. Leistungserbringung

5.1 GPolish erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.

5.2 GPolish ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte hinzuzuziehen.

5.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass GPolish die Leistungen ungehindert erbringen kann. Insbesondere hat der Kunde das Fahrzeug frei von Gegenständen zu übergeben, die die Fahrzeugaufbereitung behindern könnten.

​

6. Mängelhaftung

6.1 GPolish haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Offensichtliche Mängel sind GPolish unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung, schriftlich anzuzeigen.

6.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat GPolish das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

​

7. Haftung

7.1 GPolish haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GPolish, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von GPolish, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.  

7.2 Im Übrigen haftet GPolish nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  

7.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

​

8. Datenschutz

8.1 GPolish verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung von GPolish.

​

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GPolish.  

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

​

Stand: Oktober 2024

bottom of page